Neuenstadt am Kocher ist eine Stadt im Landkreis Heilbronn im fränkisch geprägten Nordosten von Baden-Württemberg. Sie ist ein Unterzentrum im nordöstlichen Landkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.211 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74196
Vorwahlen
07139, 06264
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neuenstadt am Kocher
Hauptstraße 25
74196 Neuenstadt am Kocher
2. Ordnungsamt Neuenstadt am Kocher
Hauptstraße 25
74196 Neuenstadt am Kocher
3. Bürgeramt Neuenstadt am Kocher
Hauptstraße 25
74196 Neuenstadt am Kocher
Gemeinde Neuenstadt am Kocher – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Wannenstraße in Stein am Kocher haben begonnen, und die Vermarktung der Grundstücke wird voraussichtlich im Februar 2025 starten. Der Kaufpreis liegt bei 300 €/m2. Das Baugebiet Daistler III in Neuenstadt wird ebenfalls entwickelt, mit geplanter Vermarktung im Sommer 2025; die Preise und Vergaberichtlinien werden im Frühsommer 2025 durch den Gemeinderat beschlossen. Interessenten können sich auf der Plattform Baupilot registrieren, um über den Start der Bewerbungsverfahren informiert zu werden.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.