Sie ist ein Unterzentrum im nordöstlichen Landkreis. Die Stadt gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.211 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74196
Vorwahlen
07139, 06264
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neuenstadt am Kocher
Hauptstraße 25
74196 Neuenstadt am Kocher
2. Ordnungsamt Neuenstadt am Kocher
Hauptstraße 25
74196 Neuenstadt am Kocher
3. Bürgeramt Neuenstadt am Kocher
Hauptstraße 25
74196 Neuenstadt am Kocher
Gemeinde Neuenstadt am Kocher – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Wannenstraße in Stein am Kocher haben begonnen, und die Vermarktung der Grundstücke wird voraussichtlich im Februar 2025 starten. Der Kaufpreis liegt bei 300 €/m2. Das Baugebiet Daistler III in Neuenstadt wird ebenfalls entwickelt, mit geplanter Vermarktung im Sommer 2025; die Preise und Vergaberichtlinien werden im Frühsommer 2025 durch den Gemeinderat beschlossen. Interessenten können sich auf der Plattform Baupilot registrieren, um über den Start der Bewerbungsverfahren informiert zu werden.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.